Spekulationsgewinne
Als Spekulationsgewinn wird der Mehrwert bezeichnet, den ein Spekulant durch ein privates Veräußerungsgeschäft erzeugt. Bei dem Gewinn werden jene Veräußerungskosten, die regulär beim Verkaufsprozess anfallen, ausgenommen.
Die wohl bekannteste Art Spekulationsgewinne zu erwirtschaften, ist der Handel mit Wertpapieren, z. B. der Aktienhandel. Beim Aktienhandel wird auf den Wertzuwachs von Unternehmensanteilen spekuliert, um Gewinne zu erzeugen. Auf diese Spekulationsgewinne wird die Spekulationssteuer erhoben.
Doch auch der Erwerb und Verkauf von Immobilien, kann als Spekulationsgeschäft bezeichnet werden. Während einige Anleger bewusst auf Spekulationsgewinne mittels Immobilienhandels setzen, können andere Eigentümer auch zufällig einen Spekulationsgewinn erzielen. Selbst wenn Sie den Immobilienverkauf unabhängig von der erzielbaren Gewinnspanne planen. Da Immobilien als Wirtschaftsgut gelten sind sie laut Paragraph 22 des EstG steuerpflichtig und es muss Spekulationssteuer an das Finanzamt entrichtet werden.
Da Privatverkäufe in den meisten Fällen aber anderen Motiven entspringen, hat das Finanzamt für den Immobilienhandel eine Spekulationsfrist festgelegt. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist wird keine Spekulationssteuer berechnet. Das sollten Verkäufer in Ihrer Verkaufsstrategie berücksichtigen.